Früher Ehe für alle – heute Ehe für niemanden
25. Februar 2026
Raphael Seunig, Präsident Die Mitte Wangen SZ
Leserbrief, 25.2.2026
Dass die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll, ist unbestritten. In Zukunft sollen aber verheiratete Paare angeschaut werden, als wären sie nicht verheiratet. Wenn es dann aber um Prämienverbilligungen geht, Stipendien, Zusatzleistungen oder andere staatliche Leistungen soll dann wieder die gemeinsame Veranlagung zählen? Der Bund sagt also nichts anderes als: Du bist eine Einzelperson. Du verdienst zwar weniger als andere, also bezahlst du auch weniger als andere. Sobald aber deine Kinder Stipendien brauchen, dann legt doch das Geld zu Hause einfach zuerst zusammen. Deine Partnerin wird pflegebedürftig? Sie hat zwar nie von irgendwelchen steuerlichen Abzügen profitiert, aber immerhin kannst du jetzt mitfinanzieren – du verdienst ja so gut.
Das heisst, man ist nur noch dann eine Wirtschaftsgemeinschaft, wenn es dem Staat hilft (dann, wenn er mitzahlen muss bzw. entlasten soll). Ansonsten gilt man als Individuen. Das ist schlichtweg inkonsequent. Sind wir ehrlich: Wenn die Individualbesteuerung kommt, steht man im Konkubinat erst recht besser da, weil man als kinderloses Paar nicht einmal mehr irgendeine Verantwortung übernehmen muss.
Wer die Ehe abschaffen möchte, stimmt also klar JA zur Individualbesteuerung.
